Wo finde ich ein Jobfood-Terminal?
Jobfood-Terminals sind bei Unternehmen in und um München herum aufgestellt. Falls auch Sie Interesse haben, den Service von Jobfood an Ihrem Arbeitsplatz zu nutzen, wenden Sie sich an Ihre Personalabteilung, an Ihren Betriebsrat oder direkt an uns.

 

Wie funktioniert die Bestellung und Bezahlung?
Unter www.jobfood.de gelangen Sie direkt auf den Jobfood Online-Shop. Um bestellen zu können, müssen Sie sich einmalig registrieren. Bitte verwenden Sie bei der Registrierung Ihre Firmen-Email-Adresse, sodass Ihr Profil automatisch dem Jobfood-Terminal bei Ihrem Arbeitgeber zugeordnet werden kann.

Stellen Sie dann Ihren Warenkorb zusammen, wählen Ihr gewünschtes Abholzeitfenster und zahlen bequem per PayPal, Sofortüberweisung, Lastschrift oder Kreditkarte.

Im Anschluss erhalten Sie per E-Mail eine Bestellbestätigung mitsamt Ihrer Rechnung. Sobald die Befüllung des Jobfood-Terminals erfolgt ist, erhalten Sie eine E-Mail mit Ihren Abhol-PIN-Codes bzw. Abhol-QR-Codes zum Öffnen Ihrer Fächer. Die Anzahl der Fächer ist von der Menge und der Kühlzone Ihrer bestellten Produkte abhängig.

 

Was passiert, wenn ich keine E-Mail für die Abholung erhalten habe?
Bitte prüfen Sie als Erstes Ihren Spam Ordner. Ist auch dort keine E-Mail von uns angekommen, wenden Sie sich bitte an unsere kostenlose Service-Hotline 08104 534 9839. Diese erreichen Sie Montag – Freitag von 08:00 - 18:00 Uhr.

 

Was passiert, wenn ein bestelltes Produkt nicht lieferbar ist?
In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass ein Produkt ausverkauft oder momentan nicht auf Lager ist. In diesem Fall ersetzt Jobfood dieses Produkt durch ein Substitutionsgut mit mindestens derselben Qualität und mindestens demselben Preisniveau eines anderen Herstellers.

 

Kann ich Produkte in beliebigen Mengen bestellen?
Grundsätzlich ist dies möglich. Falls Ihr Warenkorb jedoch handelsübliche Mengen im Endverbrauchersegment übersteigen sollte behält sich Jobfood das Recht vor, die Bestellung auf eine haushaltsübliche Menge anzupassen und Sie vorab darüber zu informieren.

 

Welche Abholzeitfenster kann ich wählen?
Da sich die Zeitfenster von Jobfood-Terminal zu Jobfood-Terminal unterscheiden, kann hier keine genaue Angabe gemacht werden. Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, täglich zwischen 2 Abholzeitfenstern zu wählen. Zu den Abholzeitfenstern werden Sie während des Bestellprozesses bei Auswahl des Abholtermins exakte zeitliche Angaben erhalten, wann die Abholung beginnen kann und wann spätestens abgeholt werden muss.

 

Bis wann muss ich bestellt haben?
Da sich die Bestellvorlaufzeiten von Jobfood-Terminal zu Jobfood-Terminal unterscheiden, kann hier keine exakte zeitliche Angabe gemacht werden. Grundsätzlich beträgt die Vorlaufzeit nicht mehr als 5h.

Beispiel: die Bestellung für die Abholzeit um 17.00 Uhr muss bis spätestens 12.00 Uhr erfolgt sein

 

Wie hole ich meine Bestellung ab?
a) Eingabe der Abhol-Codes über den Monitor direkt am Jobfood-Terminal.
b) Bei erforderlicher Jugendschutzprüfung werden Sie gebeten, ihr Alter anhand Ihres Personalausweises am Jobfood-Terminal über den Kartenscanner zu verifizieren. Grundsätzlich kann dieser Einkauf dann nur von volljährigen Personen abgeholt werden. Dabei werden keine persönlichen Daten gespeichert.

 

Kann ich die Fächer mehrmals öffnen?
Nein, die Fächer lassen sich bei Abholung jeweils nur ein Mal öffnen.

 

Muss ich meine Bestellung persönlich abholen?
Nein. Sie können die E-Mail mit den Abhol-Codes auch an jemand Anderen weiterleiten, der den Einkauf für Sie abholt. Achten Sie jedoch darauf, dass bei Artikeln, die unter das Jugendschutzgesetz fallen, eine volljährige Person den Einkauf abholt, da hierfür ein Personalausweis benötigt wird.

 

Bis wann kann ich meinen Einkauf spätestens abholen?
Die Abholzeiten können Sie während des Bestellprozesses bei der Auswahl der Abholzeit einsehen. Diese sind unbedingt einzuhalten. Da sich die Abholzeiten von Jobfood-Terminal zu Jobfood-Terminal unterscheiden, kann hier keine genaue zeitliche Angabe gemacht werden.

 

Wie wird der Jugendschutz gewährleistet?
Die Jugendschutzprüfung findet während des Bestellvorgangs sowie direkt am Jobfood-Terminal bei der Abholung statt. Sollten sich in Ihrem Warenkorb Artikel befinden, die unter das Jugendschutzgesetz fallen, werden Sie zunächst während des Bestellprozesses darauf hingewiesen und gebeten, Ihre Volljährigkeit per Mausklick zu bestätigen. Grundsätzlich können Artikel die unter das Jugendschutzgesetz fallen, ausschließlich von volljährigen Personen (ab 18 Jahren) abgeholt werden. Bitte halten Sie hierfür unbedingt Ihren Personalausweis zur Altersverifizierung bei der Abholung Ihres Einkaufs bereit. Es werden dabei keine persönlichen Daten gespeichert.

 

Wie hoch sind die Lieferkosten?
Für unseren exklusiven Service berechnen wir Ihnen eine Lieferkostenpauschale in Höhe von EUR 3,99.

 

Gibt es einen Mindestbestellwert?
Nein.

 

Kann ich Angebotsartikel bestellen?
Ja, Sie können in unserem SALE-Bereich Angebotsartikel bestellen. Diese werden mindestens wöchentlich aktualisiert.

 

Bei weiteren Fragen rund um die Jobfood-Terminals können Sie sich gerne an die kostenlose Service-Hotline unter 08104 534 9839 wenden.

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